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C.M. Eifert: „Nachrichten zur Geschichte von Calmbach und Höfen“ (1850)
Wandel und Wechsel um Calmbach her.
Im Jahr 1442, als die Grafen Ludwig und Ulrich das würtembergische
Land unter sich theilten, wurde Neuenbürg und Wildbad sammt der
Schirmherrschaft über Herrenalb, die im Jahr 1419 aufs Neue bestätigt
worden war, und über Hirsau, somit auch Calmbach, dem Uracher Theile,
also dem Grafen Ludwig zugewiesen, und da um jene Zeit der Straubenhardt’sche
Mannesstamm ausstarb, — weibliche Nachkommen sollen noch in Preußen
leben, und erst vor kurzem ein Straubenhardt scher Enkel den Sitz seiner
Ahnen wieder aufgesucht haben — kam theils durch rückfällige
Lehen, theils durch Kauf auch Dobel, Schwann, Conweiler, Dennach, Feldrennach
mit noch anderen Oertern des jetzigen Neuenbürger Amts an Würtemberg
und hörte somit Calmbach auf dieser Seite auf ein Grenzort zu seyn.
Die Erinnerung an die alte Scheidung aber blieb noch immer bis auf heute
im Namen des Schwabstichs bei Dennach, der Steige nemlich, auf welcher
man aus dem Markgräflichen und Pfälzischen Gebiet ins Würtembergische
oder Schwäbische Land eintrat. Es haben sich ja auch bis heute noch
die Unterschiede zwischen den Bewohnern beider Seiten erhalten, von welchen
die Jenseitigen nicht nur der Sprache, sondern auch sonstigen Eigenthümlichkeiten
nach jetzt noch mehr Pfälzer als Schwaben sind, auch sagt heute
noch ein Schwanner oder Feldrennacher, wenn er ins Enzthal herabsteigt,
er gehe nach Schwaben.
Eine Urkunde jener Zeit ist für Calmbach auch darum nicht ohne Merkwürdigkeit,
weil darin ein Ueberblick über mancherlei Oertlichkeiten enthalten
ist, wie sie damals vorhanden waren. Ums Jahr 1449 nemlich wird zwischen
Graf Ludwig von Würtemberg und dem Abt Wolf von Hirsau ein Tausch-Vertrag
in Beziehung auf Wildbann geschlossen, in welchem der Graf dem Abt seine
Jagd an der Nagold und der Würm abtritt, dagegen für sich und
seine Nachkommen folgendes erhält:
Des Ersten den Frohnwald bei Zavelstein; die Hofhalten mit anderen
ihren Zugehörden und sind in diesem nachgeschriebenen Kreis begriffen:
hebt an zu Agenbach unter dem Dorf an dem Enisbach, denselben Bach ab
bis an die kleine Enz, die kleine Enz ab bis an Haselbach, den Haselbach
auf bis an den Haselwasen, unter dem Maigenuß hin bis an den Weg
der da von Würzbach gen Agenbach geht, denselben Weg aushin bis
an den Agenbacher Acker und auswendig an den Aeckern ab bis an den obgenannten
Enisbach; item der Weckenhardt und der Kälbling sind in diesem Kreis
begriffen und fangt an an der Brucknuß den Mühlweg ab, der
da gen Kuchenmühle an den Würzbach geht (vergleiche Kuchenbrückle,
wonach von dort aus früher ein Weg ins Thal hinabgeführt hätte), dem nächsten an den Hüttenacker, von dem Hüttenacker
den nächsten an den Rötenbach, den Rötenbach ab bis an
die Würzbäch, da ab bis an die kleine Enz; die kleine Enz ab
bis dahin, da der Callenbach darein lauft, den Callenbach aus bis an
den Ursprung den man nennt den rothen Bronnen (rother Wasen), von dem
rothen Bronnen den Marksteinen nach, als das zwischen unserm gnädigen
Herrn dem Markgrafen und zwischen unserem Gotteshause zu Hirsau untersteint
ist, den vorgenannten Marksteinen nach bis in den Weckenhartsbach, denselben
Bach auf bis an die Straße die ins Wildbad geht, dieselbe Straße
herein bis an die Straße, die da geht gen Igelsloch oben an der
Kirche hin gen Pforzheim abhin und dieselbe Straße wiederum bis
an die oben beschriebene Brückenmüß. An solchen vorgeschriebenen
Wäldern und in dem Kreis der Unterzieler als vorgeschrieben steht,
sollen wir Ludwig, Graf von Würtemberg, unsere Erben und Nachkommen
nichts anders haben, denn allein den Wildbann, denn der Abt und sein
Convent ihnen selbst behalten die Liegenschaft derselben Wälder
mit Holz, Waid und Aeckern, und mit Anderem, wie sie und die Ihrigen
das bisher innegehabt und genossen u.s.w. Urach, Montag vor St. Georgentag,
1440. (Christmann Stre. 314).
Hieraus wäre zu entnehmen, z.B. daß schon damals der Weg von
Hirsau nach Wildbad nahe an Igelsloch vorüberführte, wie auch
der von Calw über Altburg und Igelsloch gieng, welche Straße
noch heute der alte Badweg heißt, der sich bei Calmbach hinter
und oberhalb des jetzigen Kirchhofs herabsenkte. Welche Beschaffenheit
er aber hatte, mag aus dem Namen des Orts hervorgehen, bei welchem er
wieder in die Tiefe der Wälder einmündet: Sieh dich für!
Ebenso führte die Straße von Calw nach Pforzheim über
diese Höhe und zog sich über Igelsloch und Schömberg hin.
ferner ist aus jener Urkunde der Umfang des Waldes Kälbling und
Weckenhardt abzunehmen, soweit er dem Kloster gehörte, wie weit
also die Calmbacher Holzgerechtigkeiten sich erstreckten. Endlich ist
zu bemerken, daß die genannten Jagdgerechtigkeiten Veranlassung
waren, daß späterhin die Fürsten von Würtemberg
sehr häufig die Gegend besuchten, wie auch mehrere Jagdeinrichtungen
z.B. zu Agenbach, Naislach u.s.w. sich daher schreiben mögen. Die
Jagd selbst aber mag dazumal noch mehr Reiz gehabt haben, als späterhin,
da Namen, wie Saumüssen, Dachsbau, Luchsbronnen, Wolfsklinge Zeugniß von
der Art des vorhandenen Wildes geben.
Im Jahr 1454 brannte das Städtchen Wildbad zum zweitenmal gänzlich
nieder; es war damals auch mehr thalaufwärts ebensoweit südlich
von den Quellen gestanden, als es jetzt gegen Norden sich ausdehnt.
Eine Gefahr erhob sich für das Enzthal, als 1457 sich Streitigkeiten
zwischen Würtemberg und Eßlingen und dem Vertreter des letzteren,
dem Markgrafen von Baden entspannen. Der Markgraf fiel verheerend in
Würtemberg ein und das Enzthal lag ihm am nächsten. Doch vermittelte
Albrecht von Brandenburg, wahrscheinlich zufällig als Badgast
(der zweite bekannte) anwesend, 1457 am 6. Juli den Frieden zu Wildbad,
noch
ehe der Krieg zu weit gedieh.
Im Jahr 1464 gab ein unbotmäßiger Vogt und Truchseß von
Neuenbürg, Hans von Höfen, ein Tyrann gegen seine Untergebenen
und mehrfacher Untreue schuldig, dem Grafen Eberhard im Bart Veranlassung
zu seiner Entsetzung, und da er sich mit einigen Gesinnungsgenossen
verband, zu seiner Vertreibung mit Waffengewalt. Seine Bosheit hatte
die ganze
Gegend mit leiden lassen.
Von mehr Wichtigkeit war für Calmbach, daß der Abt Bernhard
von Hirsau dem Grafen Eberhard im Bart 1465 das Rocht abtrat, die Pfründen
der Pfarrei Wildbad zu vergeben. Von dieser Zeit an wurden also wohl
auch die Geistlichen von Calmbach von Würtemberg ernannt.
1491 endlich erhielt das Kloster von Pabst Innocenz das Recht, von
den Pfarreien und Gemeinden, welche ihm bisher zehnteten, auch den
Novalzehnten
einzuziehen. Sofern nun Calmbach zum Theile zu diesen Gemeinden gehörte,
war diese Verordnung für dasselbe um so mehr von Wichtigkeit, da
bei der Zunahme der Bevölkerung im Laufe der Zeit immer mehr Land
urbar gemacht werden mußte. Benennungen gewisser Felder, wie Altwies,
im Gegensatz gegen neuere, Alt- und Neu-Blumetsau, ferner noch den Namen
der ersten Bebauer, z.B. Maurer Conrads-Acker, Walterswies, Schuhsimmens-(Schuster
Simons)Wies u.s.w. deuten auf solche allmähliche Vermehrung des
urbaren Landes; der Name Schelmenäcker weist ohne Zweifel auf die
ehemalige Benützung dieser Stätte zu Beerdigung unehrlicher
Leichen zurück
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