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C.M. Eifert: „Nachrichten zur Geschichte von Calmbach und Höfen“ (1850)

Wandel und Wechsel um Calmbach her.

Im Jahr 1442, als die Grafen Ludwig und Ulrich das würtembergische Land unter sich theilten, wurde Neuenbürg und Wildbad sammt der Schirmherrschaft über Herrenalb, die im Jahr 1419 aufs Neue bestätigt worden war, und über Hirsau, somit auch Calmbach, dem Uracher Theile, also dem Grafen Ludwig zugewiesen, und da um jene Zeit der Straubenhardt’sche Mannesstamm ausstarb, — weibliche Nachkommen sollen noch in Preußen leben, und erst vor kurzem ein Straubenhardt scher Enkel den Sitz seiner Ahnen wieder aufgesucht haben — kam theils durch rückfällige Lehen, theils durch Kauf auch Dobel, Schwann, Conweiler, Dennach, Feldrennach mit noch anderen Oertern des jetzigen Neuenbürger Amts an Würtemberg und hörte somit Calmbach auf dieser Seite auf ein Grenzort zu seyn. Die Erinnerung an die alte Scheidung aber blieb noch immer bis auf heute im Namen des Schwabstichs bei Dennach, der Steige nemlich, auf welcher man aus dem Markgräflichen und Pfälzischen Gebiet ins Würtembergische oder Schwäbische Land eintrat. Es haben sich ja auch bis heute noch die Unterschiede zwischen den Bewohnern beider Seiten erhalten, von welchen die Jenseitigen nicht nur der Sprache, sondern auch sonstigen Eigenthümlichkeiten nach jetzt noch mehr Pfälzer als Schwaben sind, auch sagt heute noch ein Schwanner oder Feldrennacher, wenn er ins Enzthal herabsteigt, er gehe nach Schwaben.
 
Eine Urkunde jener Zeit ist für Calmbach auch darum nicht ohne Merkwürdigkeit, weil darin ein Ueberblick über mancherlei Oertlichkeiten enthalten ist, wie sie damals vorhanden waren. Ums Jahr 1449 nemlich wird zwischen Graf Ludwig von Würtemberg und dem Abt Wolf von Hirsau ein Tausch-Vertrag in Beziehung auf Wildbann geschlossen, in welchem der Graf dem Abt seine Jagd an der Nagold und der Würm abtritt, dagegen für sich und seine Nachkommen folgendes erhält:
Des Ersten den Frohnwald bei Zavelstein; die Hofhalten mit anderen ihren Zugehörden und sind in diesem nachgeschriebenen Kreis begriffen: hebt an zu Agenbach unter dem Dorf an dem Enisbach, denselben Bach ab bis an die kleine Enz, die kleine Enz ab bis an Haselbach, den Haselbach auf bis an den Haselwasen, unter dem Maigenuß hin bis an den Weg der da von Würzbach gen Agenbach geht, denselben Weg aushin bis an den Agenbacher Acker und auswendig an den Aeckern ab bis an den obgenannten Enisbach; item der Weckenhardt und der Kälbling sind in diesem Kreis begriffen und fangt an an der Brucknuß den Mühlweg ab, der da gen Kuchenmühle an den Würzbach geht (vergleiche Kuchenbrückle, wonach von dort aus früher ein Weg ins Thal hinabgeführt hätte), dem nächsten an den Hüttenacker, von dem Hüttenacker den nächsten an den Rötenbach, den Rötenbach ab bis an die Würzbäch, da ab bis an die kleine Enz; die kleine Enz ab bis dahin, da der Callenbach darein lauft, den Callenbach aus bis an den Ursprung den man nennt den rothen Bronnen (rother Wasen), von dem rothen Bronnen den Marksteinen nach, als das zwischen unserm gnädigen Herrn dem Markgrafen und zwischen unserem Gotteshause zu Hirsau untersteint ist, den vorgenannten Marksteinen nach bis in den Weckenhartsbach, denselben Bach auf bis an die Straße die ins Wildbad geht, dieselbe Straße herein bis an die Straße, die da geht gen Igelsloch oben an der Kirche hin gen Pforzheim abhin und dieselbe Straße wiederum bis an die oben beschriebene Brückenmüß. An solchen vorgeschriebenen Wäldern und in dem Kreis der Unterzieler als vorgeschrieben steht, sollen wir Ludwig, Graf von Würtemberg, unsere Erben und Nachkommen nichts anders haben, denn allein den Wildbann, denn der Abt und sein Convent ihnen selbst behalten die Liegenschaft derselben Wälder mit Holz, Waid und Aeckern, und mit Anderem, wie sie und die Ihrigen das bisher innegehabt und genossen u.s.w. Urach, Montag vor St. Georgentag, 1440. (Christmann Stre. 314).
 
Hieraus wäre zu entnehmen, z.B. daß schon damals der Weg von Hirsau nach Wildbad nahe an Igelsloch vorüberführte, wie auch der von Calw über Altburg und Igelsloch gieng, welche Straße noch heute der alte Badweg heißt, der sich bei Calmbach hinter und oberhalb des jetzigen Kirchhofs herabsenkte. Welche Beschaffenheit er aber hatte, mag aus dem Namen des Orts hervorgehen, bei welchem er wieder in die Tiefe der Wälder einmündet: Sieh dich für! Ebenso führte die Straße von Calw nach Pforzheim über diese Höhe und zog sich über Igelsloch und Schömberg hin. ferner ist aus jener Urkunde der Umfang des Waldes Kälbling und Weckenhardt abzunehmen, soweit er dem Kloster gehörte, wie weit also die Calmbacher Holzgerechtigkeiten sich erstreckten. Endlich ist zu bemerken, daß die genannten Jagdgerechtigkeiten Veranlassung waren, daß späterhin die Fürsten von Würtemberg sehr häufig die Gegend besuchten, wie auch mehrere Jagdeinrichtungen z.B. zu Agenbach, Naislach u.s.w. sich daher schreiben mögen. Die Jagd selbst aber mag dazumal noch mehr Reiz gehabt haben, als späterhin, da Namen, wie Saumüssen, Dachsbau, Luchsbronnen, Wolfsklinge Zeugniß von der Art des vorhandenen Wildes geben.
 
Im Jahr 1454 brannte das Städtchen Wildbad zum zweitenmal gänzlich nieder; es war damals auch mehr thalaufwärts ebensoweit südlich von den Quellen gestanden, als es jetzt gegen Norden sich ausdehnt.
 
Eine Gefahr erhob sich für das Enzthal, als 1457 sich Streitigkeiten zwischen Würtemberg und Eßlingen und dem Vertreter des letzteren, dem Markgrafen von Baden entspannen. Der Markgraf fiel verheerend in Würtemberg ein und das Enzthal lag ihm am nächsten. Doch vermittelte Albrecht von Brandenburg, wahrscheinlich zufällig als Badgast (der zweite bekannte) anwesend, 1457 am 6. Juli den Frieden zu Wildbad, noch ehe der Krieg zu weit gedieh.
 
Im Jahr 1464 gab ein unbotmäßiger Vogt und Truchseß von Neuenbürg, Hans von Höfen, ein Tyrann gegen seine Untergebenen und mehrfacher Untreue schuldig, dem Grafen Eberhard im Bart Veranlassung zu seiner Entsetzung, und da er sich mit einigen Gesinnungsgenossen verband, zu seiner Vertreibung mit Waffengewalt. Seine Bosheit hatte die ganze Gegend mit leiden lassen.
 
Von mehr Wichtigkeit war für Calmbach, daß der Abt Bernhard von Hirsau dem Grafen Eberhard im Bart 1465 das Rocht abtrat, die Pfründen der Pfarrei Wildbad zu vergeben. Von dieser Zeit an wurden also wohl auch die Geistlichen von Calmbach von Würtemberg ernannt.
 
1491 endlich erhielt das Kloster von Pabst Innocenz das Recht, von den Pfarreien und Gemeinden, welche ihm bisher zehnteten, auch den Novalzehnten einzuziehen. Sofern nun Calmbach zum Theile zu diesen Gemeinden gehörte, war diese Verordnung für dasselbe um so mehr von Wichtigkeit, da bei der Zunahme der Bevölkerung im Laufe der Zeit immer mehr Land urbar gemacht werden mußte. Benennungen gewisser Felder, wie Altwies, im Gegensatz gegen neuere, Alt- und Neu-Blumetsau, ferner noch den Namen der ersten Bebauer, z.B. Maurer Conrads-Acker, Walterswies, Schuhsimmens-(Schuster Simons)Wies u.s.w. deuten auf solche allmähliche Vermehrung des urbaren Landes; der Name Schelmenäcker weist ohne Zweifel auf die ehemalige Benützung dieser Stätte zu Beerdigung unehrlicher Leichen zurück
 


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