Zurück zum vierten Kapitel  -  Nach Unten


 
C.M. Eifert: „Nachrichten zur Geschichte von Calmbach und Höfen“ (1850)

Was man vom Floßwesen weiß aus alter Zeit.

Mit dem Uebergang des Enzthals in die Hand der Grafen von Würtemberg wird uns ein Blick eröffnet in die schon damals wichtigste Gewerbethätigkeit seiner Bewohner, und hängt zusammen die erste Ordnung des Floßwesens, der Haupterwerbsquelle der Bewohner von Calmbach.
 
Das ist leicht zu denken, daß die Gewässer des Schwarzwalds schon frühe dazu werden benützt worden seyn, den Reichthum seines Holzes den holzärmeren Gegenden zuzuführen sowohl in rohem als in etwas bearbeitetem Zustand. Schon lange vor dieser Zeit müssen Sägemühlen an den Bächen eingerichtet gewesen seyn, muß überhaupt ein Handel mit Holz Statt gefunden haben, und besonders die Stadt Heilbronn scheint schon ums Jahr 1333 desselben sich bemächtigt gehabt zu haben. Doch war noch keine Ordnung noch kein Gesetz darüber vorhanden, und aus den späteren Bestimmungen läßt sich abnehmen, daß Flößer und Kaufleute sich von den Uferbewohnern mancherlei Willkührlichkeit haben gefallen lassen müssen.
 
Darum vereinigten sich im Jahr 1342 auf Betreiben und zu Gunsten der Stadt Heilbronn der Graf Ulrich von Würtemberg und der Markgraf Rudolph von Baden zum ersten Vertrag und zu den ersten Bestimmungen, welche allen künftigen Anordnungen in Beziehung auf die Flößerei zur Grundlage dienen. Sie öffnen die Würm, die Nagold, den Neckar und die Enz, bestimmen Zoll und Zollstationen, und versprechen dem Handel Schutz und Sicherheit. Da wird nun in Beziehung auf die Enz hauptsächlich folgendes festgesetzt:
„Wer auf derselben flößen will, der soll von jedem Hundert Zimmerholz und von jedem Hundert Dilen geben zu Neuenbürg zu Zoll von 2 Wehren 20 hlr., zu Pforzheim von 4 Wehren 40 hlr., zu Wychingen von 1 Wehr 4 hlr., zu Nifern, zu Dürrmenz, zu Lomersheim, zu Mülhusen, zu Roswag je von 1 Wehr 4 hlr., zu Vaihingen von 2 Wehren 20 hlr., zu den niedern Riexingen, zu Reimeckheim, zu Bussingen je von 1 Wehr 4 hlr., zu Besikheim von 2 Wehren 20 hlr.“ Dafür soll der Empfänger des Zolls die Schutzbretter zu machen haben ohne der Fuhrleut Schaden zwischen den Säulen je 12 breit und für keinen Fischfang oder Aehnliches mehr eine weitere Abgab zu der Fuhrleut Schaden fordern; auch habe er die Pflicht die Fahrbarkeit der Gasse zu erhalten. Was auf den Flößen ungefährlich liege von Holz, seis auf Zimmerholz oder Dilen oder was hintenangebunden werde, „Schältisch oder Lägschiff“ (d.h. wohl in die Quere oder der Länge nach), soll frei sein, auch die Fahrt in Krieg und Frieden freies Geleit und Sicherheit haben, ebenso „die Kaufleut, die Holz kaufent, sie fahren auf dem Floß, oder sie gangen oder sie reiten, uff und ab“. Wer dawider thäte, dem wollten die Fürsten wehren u.s.w. Gegeben Stuttgart am weißen Sonntag 1342.
 
Es liegt wohl in dieser Urkunde der Beweis für die reichliche Benützung der Enz zu Wasserwerken, von welchen die vielen Wehre zeugen, und somit von großer Gewerbethätigkeit, die schon in dieser Gegend am Fluß hinab sich entwickelte.

Die letzten Calmbacher Flößer

Die letzten Calmbacher Flößer (Bild um 1919)

Von links nach rechts:
Christian Barth (ehemals Höfenerstr.), Karl Bott (eh. Calwerstr.), Christian Bott (eh. Höfenerstr.), Christian Bott (eh. Gauthierstr.), Gottlieb Barth (eh. Gauthierstr.), Karl Seyfried (eh. Höfenerstr.)
 


Zurück zur Buchbeschreibung  -  Nach Oben  -  Zum sechsten Kapitel